|
 |
| Samstag 06.11.2010 - Vorankündigung: GOLIATH - 11 Years Anniversary Festival |
| Das Jubiläums-Festival! 11 Jahre Goliath Festival - das wird richtig extrem gefeiert! Mehr
Informationen... |
| |
|
 |
|
 |
 |
 |
 |
| |
Wie komme ich als minderjährige Person ins newBambu wenn ich zwischen 16 und 18 Jahren alt bin?
Jugendliche Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren haben die Möglichkeit, mit einer sogenannten Aufsichtsperson (die schon 18 Jahre alt ist) ins newBambu zu kommen. Dafür gibt es extra ein Formular, welches Ihr Euch hier runterladen könnt. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und von Euren Eltern unterschrieben werden. Natürlich können Eure Eltern statt dem Formular auch selber handschriftlich ein Formular oder eine Vollmacht ausstellen, die es Euch erlaubt, mit einer ausgewählten Aufsichtsperson das newBambu zu besuchen.
Für das Formular gelten folgende strenge Regeln:
- Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist immer Folge zu leisten
- Die minderjährige Person und die Aufsichtsperson müssen beide Ihren Personalausweis mitbringen: Ohne Personalausweis kein Einlass! Ausnahme: Wer noch 16 Jahre alt ist und keinen Personalausweis hat, kann auch seinen Kinderausweis mitbringen und vorzeigen
- Eine Aufsichtsperson kann maximal 2 Minderjährige Personen beaufsichtigen und mit ins newBambu nehmen
- Die minderjährige Person und die Aufsichtsperson müssen das Formular vor dem Betreten beim Sicherheitsdienst vorzeigen
- Die minderjährige Person und die Aufsichtsperson müssen Ihren Personalausweis an der Kasse abgeben, diesen bekommen sie beim Verlassen der Discothek entweder an der Kasse oder (wenn die Kasse bereits geschlossen hat) am „Infotresen“ wieder
- Die minderjährige Person kann nur so lange im newBambu bleiben, wie auch die Aufsichtsperson bleibt
- Die minderjährige Person erhält an der Kasse 2 Armbänder: Einmal für den linken und einmal für den rechten Arm. Mit diesen Bändern wird sichergestellt, dass die minderjährige Person an den Tresen nur Alkoholfreie Getränke sowie Bier und Sekt erhält. „Harte“ Getränke wie Wodka oder ähnliches sind damit nicht erlaubt. Die Aufsichtsperson ist davon nicht betroffen, muss jedoch in Ihrer Pflicht als Aufsichtsperson darauf achten, dass sie selber nicht „zu viel“ trinkt, ansonsten ist die Aufsichtspflicht gefährdet. Wir behalten es uns vor, Stichproben durchzuführen.
|
|
HIER KÖNNT IHR EUCH DAS FORMULAR DOWNLOADEN: |
|
FORMULAR DOWNLOAD (HIER KLICKEN)
(Oder rechte Maustaste -> Ziel speichern unter)
Wichtig: Zum Ansehen der Datei wird der Adobe Acrobat Reader benötigt.
Diesen könnt Ihr kostenlos unter der folgenden Adresse runterladen:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html
Das Formular kann für jeden beliebigen Öffnungstag wieder genutzt werden, nur das Datum muss dann entsprechend geändert werden.
Das Formular muss am Öffnungstag am Eingang dem Sicherheitsdienst vorgezeigt werden.
Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Jugendliche Person und die Aufsichtsperson Ihren Personalausweis dabei haben.
Ohne Personalausweis kein Einlass!
___________________________________
Fragen & Kontakt:
Bei Fragen erreicht Ihr uns entweder per eMail unter office@new-bambu.com oder telefonisch:
Montag - Freitag
10.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
An allen zusätzlichen Öffnungstagen (z.B. bei Sonderveranstaltungen die nicht am Samstag stattfinden)
18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Info Telefon: 04561 – 714 97 62 (normale Festnetzgebühren, Mobilfunk kann abweichen)
|
|
|
|
|
|
|
 |
|
|
| |